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... mein Kind eine Beurlaubung genötigt.

Bei Beurlaubungen von einem Tag entscheidet die Klassenlehrerin, Beurlaubungen über mehrere Tage und bei Beurlaubungen direkt vor oder im Anschluss an Ferien entscheidet die Schulleiterin. 

Für die Beurlaubung gelten sehr enge Regeln, an die wir gebunden sind. Diese finden Sie im Schulgesetz §43 und im zugehörigen Erlass. Unter anderem heißt es dort: 
 “...Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen. ...”

 

Hier finden Sie einen Antrag auf Beurlaubung.